Kondompflicht & Safer Sex

Wir weisen ausdrücklich auf die Kondompflicht seit dem 1. Juli 2017 hin.

Was gilt?

Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 1. Juli 2017 gilt in Deutschland eine gesetzliche Kondompflicht. Nach § 32 ProstSchG ist bei sexuellen Dienstleistungen die Verwendung von Kondomen vorgeschrieben. Die Pflicht richtet sich an Kundinnen und Kunden ebenso wie an die Anbieterinnen und Anbieter; zusätzlich gilt ein Werbeverbot für sexuelle Dienstleistungen ohne Kondom.

Für wen ist das relevant?

  • Besucher: Bitte respektiere die Kondompflicht – zu deiner eigenen Gesundheit und der aller Beteiligten.
  • Modelle, Clubs & Agenturen: In euren Anzeigen und Angeboten ist die Kondompflicht einzuhalten; unzulässige Bewerbung „ohne" ist nicht gestattet.

Safer Sex – kurz gefasst

  • Kondome konsequent und richtig verwenden.
  • Regelmäßige Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen.
  • Auf klare, respektvolle Absprachen achten – Grenzen gelten für beide Seiten.

Beratung & Hilfe

Neutrale, anonyme Informationen und Beratung rund um sexuelle Gesundheit bieten u. a. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie die örtlichen Gesundheitsämter.

Hinweis: shlove.de ist ein Verzeichnis und stellt lediglich Kontakte dar. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung der jeweiligen Anbieterinnen, Anbieter und Besucher. Dieser Text dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.